Verkaufs- und Lieferbedingungen der Systembau Kiehne Handelsges. mbH

1)       Geltung

Der Käufer bzw. Auftraggeber erkennt unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns durch schriftliche Erklärung angenommen werden. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2)       Preise

Unsere Preise und Angebote sind freibleibend und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit wir Produkte von Drittlieferanten beziehen, fallen die dadurch entstehenden Frachtkosten unseren Auftraggebern zur Last, wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich ab Werk/Lager Hamburg.

3)       Maße

Alle Maßangaben bei MERO M12 und MERO 4D Bauteilen sind grundsätzlich Systemmaße und gelten von Knotenmitte bis Knotenmitte bzw. Achsmitte bis Achsmitte. Vitrinenmaße sind grundsätzlich Aussenmaße. Stellen sich vor Ort abweichende als die uns zugänglich gemachten Maße heraus, so sind wir berechtigt, abweichende Aufbauten vorzunehmen. Dies geschieht im Regelfall nach Absprache des Auftraggebers, ist dieser nicht vor Ort, so sind wir berechtigt, diese auch ohne Absprache vorzunehmen.

4)       Lieferfristen

Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten, es sei denn, daß wir verbindliche Lieferfristen unter Verzicht auf den vorgenannten Vorbehalt ausdrücklich und schriftlich zusagen. Betriebsstörungen, Brand, Krieg Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferfrist. Sie geben uns im übrigen das Recht, die Lieferung hinauszuzögern, Teillieferung zu leisten oder nötigenfalls vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß ein Schadensanspruch geltend gemacht werden kann. Verspätete Lieferungen sind auch dann abzunehmen, wenn der Auftraggeber keine angemessene Nachfrist setzt.

5)       Versand und Versicherung

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Versicherung gegen Transportschäden oder Bruch erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zu seinen Lasten und auf seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort nach Erhalt der Ware zu erstatten und unverzüglich nach Art und Umfang zu bestätigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten Einbruch.-, Diebstahl und Feuerversicherung sowie eine Versicherung gegen Beschädigung und Verlust für die von uns zur Verfügung gestellten Mietmesse- und Ausstellungsbauten und Mietmaterialien für die Zeit von der Standübergabe an ihn bis zur Übergabe an uns abzuschließen. Hinsichtlich der im Eigentum des Auftraggebers stehenden Messestände ist der Auftraggeber verpflichtet, die im vorgenannten Absatz aufgeführten Versicherungen auch für die Zeit des Auf- und Abbaus durch uns abzuschließen. Für Schäden durch Diebstahl oder Feuer und Einbruch sowie durch Beschädigung oder Verlust haften wir nicht, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns

6)       Mängelrügen und Gewährleistungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den von uns hergestellten Messestand oder Dauerbau unverzüglich bei Übergabe zu untersuchen und zu überprüfen. Er hat uns alle offensichtlichen Mängel unmittelbar bei Übergabe mitzuteilen und sodann unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Anderenfalls gilt der Messestand oder Dauerbau als genehmigt. Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers während der Gewährleistungszeit alle Teile der von uns gelieferten Messe- oder Dauerbauten so rasch wie möglich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern.

7)   Zahlung

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, Die Restforderung wird nach Fertigstellung fällig. Wechsel nehmen wir nur aufgrund Vereinbarung erfüllungshalber an. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Auftraggebers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, von unserem Auftraggeber vom Fälligkeitstage ab Verzug Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutsche Bundesbank zu berechnen. Der Nachweis eines konkret entstandenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

8)   Eigentumsvorbehalt

Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, daß der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart gilt.

Wir behalten uns bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung der uns gelieferten, noch in unserem Eigentum stehenden Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber mit Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelierter Waren oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er uns die Namen und Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

9)       Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.