Verkaufs- und Lieferbedingungen der Systembau Kiehne Handelsges. mbH
1)
Geltung
Der Käufer bzw. Auftraggeber erkennt unsere
nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Davon abweichende Bedingungen des
Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns durch schriftliche Erklärung
angenommen werden. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen.
2)
Preise
Unsere Preise und Angebote sind freibleibend
und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit wir Produkte von
Drittlieferanten beziehen, fallen die dadurch entstehenden Frachtkosten unseren
Auftraggebern zur Last, wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Die Preise
verstehen sich ab Werk/Lager Hamburg.
3)
Maße
Alle Maßangaben bei MERO M12 und MERO 4D
Bauteilen sind grundsätzlich Systemmaße und gelten von Knotenmitte bis
Knotenmitte bzw. Achsmitte bis Achsmitte. Vitrinenmaße sind grundsätzlich
Aussenmaße. Stellen sich vor Ort abweichende als die uns zugänglich gemachten
Maße heraus, so sind wir berechtigt, abweichende Aufbauten vorzunehmen. Dies
geschieht im Regelfall nach Absprache des Auftraggebers, ist dieser nicht vor
Ort, so sind wir berechtigt, diese auch ohne Absprache vorzunehmen.
4)
Lieferfristen
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger
und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten, es sei denn, daß wir
verbindliche Lieferfristen unter Verzicht auf den vorgenannten Vorbehalt ausdrücklich
und schriftlich zusagen. Betriebsstörungen, Brand, Krieg Verkehrsstörungen
oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer
Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferfrist. Sie geben
uns im übrigen das Recht, die Lieferung hinauszuzögern, Teillieferung zu
leisten oder nötigenfalls vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß ein
Schadensanspruch geltend gemacht werden kann. Verspätete Lieferungen sind auch
dann abzunehmen, wenn der Auftraggeber keine angemessene Nachfrist setzt.
5)
Versand und Versicherung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers. Versicherung gegen Transportschäden oder Bruch erfolgen nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zu seinen Lasten und auf seine
Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort nach Erhalt der Ware zu erstatten und
unverzüglich nach Art und Umfang zu bestätigen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, auf seine Kosten Einbruch.-, Diebstahl und Feuerversicherung sowie
eine Versicherung gegen Beschädigung und Verlust für die von uns zur Verfügung
gestellten Mietmesse- und Ausstellungsbauten und Mietmaterialien für die Zeit
von der Standübergabe an ihn bis zur Übergabe an uns abzuschließen.
Hinsichtlich der im Eigentum des Auftraggebers stehenden Messestände ist der
Auftraggeber verpflichtet, die im vorgenannten Absatz aufgeführten
Versicherungen auch für die Zeit des Auf- und Abbaus durch uns abzuschließen.
Für Schäden durch Diebstahl oder Feuer und Einbruch sowie durch Beschädigung
oder Verlust haften wir nicht, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit durch uns
6)
Mängelrügen und Gewährleistungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den von uns
hergestellten Messestand oder Dauerbau unverzüglich bei Übergabe zu
untersuchen und zu überprüfen. Er hat uns alle offensichtlichen Mängel
unmittelbar bei Übergabe mitzuteilen und sodann unverzüglich schriftlich zu
bestätigen. Anderenfalls gilt der Messestand oder Dauerbau als genehmigt. Wir
verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers während der
Gewährleistungszeit alle Teile der von uns gelieferten Messe- oder Dauerbauten
so rasch wie möglich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern.
7) Zahlung
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes
vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Wir sind berechtigt, bei
Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten
Gesamtpreises zu verlangen, Die Restforderung wird nach Fertigstellung fällig.
Wechsel nehmen wir nur aufgrund Vereinbarung erfüllungshalber an. Bestehen
mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber, so werden eingehende Zahlungen mit
der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres
Auftraggebers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist
ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, von unserem Auftraggeber vom Fälligkeitstage
ab Verzug Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutsche
Bundesbank zu berechnen. Der Nachweis eines konkret entstandenen höheren
Schadens bleibt vorbehalten.
8) Eigentumsvorbehalt
Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, daß
der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle unsere Lieferungen als vereinbart
gilt.
Wir behalten uns bis zur völligen Bezahlung
des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der
gelieferten Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlung in Wechseln oder
Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen. Die Bearbeitung,
Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung der uns gelieferten, noch in
unserem Eigentum stehenden Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne daß für
uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit
anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Auftraggeber
mit Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Eigentums- bzw.
Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und
verwahrt diesen mit Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelierter Waren oder die uns zustehenden Forderungen
anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und
Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere
hat er uns die Namen und Anschriften der Schuldner abgetretener Forderungen
mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
9)
Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand
Hamburg.